Maßnahmen und Informationen im Bereich Öffentliche Einrichtungen, Vereine und Veranstaltungen:

  • Die bisherige Corona-Verordnung Sport ist aufgehoben. Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport.

    Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).

  • Öffentliche Spielplätze
    Der Aufenthalt dort ist möglich, da er der Bewegung dient und aufgrund der Aufsichtspflicht, auch die Anwesenheit von Erwachsenen erfordert. Allerdings wird an die Vernunft und auf das Verantwortungsbewusstsein der Erwachsenen appelliert, die darauf achten müssen, den Abstand zu anderen Familien bestmöglich einzuhalten und den Abstand der Eltern untereinander einzuhalten und nicht im Pulk zusammenzustehen.

  • Kinder- und Jugendzentrum weiterhin geöffnet