Maßnahmen und Informationen im Bereich Öffentliche Einrichtungen, Vereine und Veranstaltungen:
- Öffentliche Spielplätze
Der Aufenthalt dort ist möglich, da er der Bewegung dient und aufgrund der Aufsichtspflicht, auch die Anwesenheit von Erwachsenen erfordert. Allerdings wird an die Vernunft und auf das Verantwortungsbewusstsein der Erwachsenen appelliert, die darauf achten müssen, den Abstand zu anderen Familien bestmöglich einzuhalten und den Abstand der Eltern untereinander einzuhalten und nicht im Pulk zusammenzustehen.
Auch hier gilt, dass sich 2 Haushalte treffen dürfen, maximal 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
- Öffentliche Bolzplätze und Sportanlagen
Übersicht Corona-Regeln und geschlossene/offene Einrichtungen ab 15.03.2021 im Bereich Sportanlagen und Sportstätten (pdf)
- Gemeindebücherei wieder geöffnet mit Terminvereinbarung (pdf)
- Kinder- und Jugendzentrum öffnet wieder ab Montag, 15.03.2021 (pdf)
- VHS-Kursprogramms bleibt unterbrochen
Aufgrund des verlängerten Corona-Lockdowns muss die VHS Umkirch den Unterrichtsbetrieb in Präsenzform weiterhin unterbrechen. Onlinekurse sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Nutzen Sie bei Fragen unseren Telefonservice 07665 50516/50518 oder vhs@umkirch.de. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.vhsumkirch.de.
Ihr Team der VHS Umkirch
- Corona-Pandemie
Weiterhin Maskenpflicht beim Besuch der Gemeindeeinrichtungen (PDF)
- Corona-Maßnahmen in den Entsorgungseinrichtungen (PDF)
- Hilfe für gemeinnützige Vereine
Das Land hat gestern die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen beschlossen. Diese können Anträge auf Unterstützung für weitere fünf Monate stellen. Die Unterstützung erfolgt durch eine jeweils einmalige Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein oder Organisation zur Deckung zwangsläufiger Fixkosten bei gleichzeitig entgangenen Einnahmen.
Pressemitteilung vom 04.11.2020 (PDF)
- Rund 12 Millionen Euro für Sportvereine und -verbände
Die Landesregierung hat ein Soforthilfeprogramm für Sportvereine und -verbände beschlossen, die unverschuldet in existenzgefährdende Engpässe geraten sind. Dafür stellt das Land insgesamt 11,635 Millionen Euro zur Verfügung.
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+06+16+Soforthilfeprogramm+Sport+ueber+rund+12+Mio_+Euro