Dienstleistung
Flächennutzungsplan einsehen
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
- Wohnbauflächen,
- Gewerbe- und Industriebauflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen.
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
-
Stellvertretender Bauamtsleiter, Fachbereich Bauverwaltung, Ratschreiber, Grundbucheinsichtstelle
keine
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
keine
keine
Die Einsicht in den Flächennutzungsplan ist kostenlos. Der Erwerb einer Kopie von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplanes ist möglich.
1.1 | Für Ablichtungen werden erhoben bei einem Format bis DIN A 4 | |
für die erste Seite |
0,75 € |
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für jede weitere Seite |
0,50 € |
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1.2 | Bei einem größeren Format | |
für die erste Seite |
1,25 € |
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für jede weitere Seite |
1,00 € |
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1.3 | Werden anstatt Schreibgebühren oder Fotokopien, Datenträger mit entsprechenden Dokumenten, Bildern oder ähnliches überlassen, werden erhoben | |
für eine Diskette |
3,00 € |
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für eine CD-Rom |
5,00 € |
keine