Geänderte Verkehrsregelung Straße Gutshof (Einbahnstraßenregelung)

Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen

Aufgrund des Brandereignisses und der anstehenden Abrissarbeiten gilt ab sofort eine Einbahnstraßenregelung in der Straße Gutshof.

Von der Hauptstraße kommend ist die Straße in Richtung Snewelinstraße befahrbar. In der Gegenrichtung ist die Zufahrt von der Snewelinstraße aus nur bis zu den Garageneinfahrten der Gutshofgebäude 2–16 frei.

Im Zuge der Abrissarbeiten stehen hinter dem Gutshofgebäude vorübergehend weniger Parkplätze zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die geänderte Verkehrsführung und die entsprechende Beschilderung. Halten Sie die Zufahrten für Einsatzkräfte und Baustellenfahrzeuge jederzeit frei.

Wir bitten um Verständnis für die notwendigen Verkehrseinschränkungen und die vorübergehend eingeschränkte Parksituation.


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