Dienstleistung
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer, die eine Gemeinde durch eigenes Satzungsrecht erheben kann.
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer, die eine Gemeinde durch eigenes Satzungsrecht erheben kann.