Dienstleistung
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer, die eine Gemeinde durch eigenes Satzungsrecht erheben kann.
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Rechnungsamt
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer, die eine Gemeinde durch eigenes Satzungsrecht erheben kann.