Dienstleistung
Wohnsitz anmelden
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Sie können sich persönlich oder schriftlich anmelden. Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen. Dieser liegt in Ihrer Gemeinde aus. Manche Gemeinden bieten das Formular zum Download an.
Sie können auch einen Vertreter (z.B. Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Diese Person gibt dann das von Ihnen unterschriebene Anmeldeformular für Sie ab.
Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Sie können auch einen Vertreter (z.B. Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Diese Person gibt dann das von Ihnen unterschriebene Anmeldeformular für Sie ab.
Familienangehörige, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:
- Personalausweis und / oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
- Bescheinigung des Wohnungsgebers
Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.
innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)