Dienstleistung
Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Sozialleistungen bekommen oder über geringes Einkommen verfügen (als Wohngeld-, Kinderzuschlagsempfänger), sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können:
- Mittagessen
Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung - Nachhilfeunterricht
Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht für Schülerinnen und Schüler, wenn vorhandene schulische Angebote nicht ausreichen, die wesentlichen Lernziele (z.B. ausreichendes Leistungsniveau, Versetzung, Schulabschluss) zu erreichen - Lernmaterial (Schulpauschale)
Zuschuss für Lernmaterialien (z.B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterial) in Höhe von 150 Euro jährlich (100 Euro zum 1.8. jeden Jahres und 50 Euro im Februar) - Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten
Beitrag in Höhe von 15 Euro monatlich für- Aktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur (z.B. Fußballverein),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
- die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder-Freizeit)
- Tagesausflüge und Klassenfahrten
Übernahme der Kosten für:- eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten der Schule / der Kindertageseinrichtung
- Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler
Übernahme der Beförderungskosten zur Schule
- Die Familie erhält:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Asylbewerberleistungen
- Kind ist unter 25 Jahre alt
Ausnahme: Bei Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten muss das Kind unter 18 Jahre alt sein. - Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule und erhält keine Ausbildungsvergütung
- für die Übernahme der Mittagessenskosten:
- Schule oder Kindertagesstätte bietet ein Mittagessen an.
- Kinder oder Jugendliche sind unter 25 Jahre alt.
- Einrichtung stellt einen Beleg aus.
- für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten:
- Das Kind fährt zur nächstgelegenen Schule, die den gewählten Bildungsgang anbietet.
- Die Kosten werden nicht anderweitig abgedeckt.
- für den Antrag auf Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht:
- Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
- Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
- Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Für die Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten können Sie auch rückwirkend eine Kostenerstattung erhalten. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Ihr Kind in einem Verein war oder an einem Kurs teilgenommen hat.
- Für den Antrag auf Leistungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten:
- Bestätigung der Teilnahme
- Für den Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung:
- Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit einer Lernförderung
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
keine