Dienstleistung
Rechnungswesen
Für jedes Haushaltsjahr muss die Gemeinde eine Haushaltssatzung erlassen. Diese enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages
a) der Einnahmen und der Ausgaben
b) der vorgesehenen Kreditaufnahmen
c) die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige
Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen).
2. des Höchstbetrages der Kassenkredite
3. die Steuersätze
Ein Haushaltsjahr erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.
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Leitung Rechnungsamt