Dienstleistung

Meldebescheinigung beantragen

Die Meldebestätigung oder Aufenthaltsbescheinigung dient zum Nachweis, dass jemand unter der angegebenen Adresse tatsächlich gemeldet ist.

Die Aufenthaltsbescheinigung enthält jedoch weitergehende Daten, wie z. B. Familienstand und Staatsangehörigkeit. Sie wird beispielsweise zur Vorlage bei Standesämtern zur Anmeldung der Eheschließung benötigt.
Team
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Team
zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Wenn Sie den Antrag elektronisch über service-bw stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2
Bearbeitungsdauer
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Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung
Die Gebühr beträgt 5,00 Euro
Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu
Verwandte Dienstleistungen
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