Dienstleistung

Gesplittete Abwassergebühr

Ziel der Gesplitteten Abwassergebühr ist eine verursachergerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Die bestehende Gebühr wird aufgeteilt (=getrennte Abwassergebühr).
Da der Anteil der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung an den Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung >12 % ist, muss die Gemeinde aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.03.2010 die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser künftig trennen, um damit die Abwassergebühr gerechter aufzuteilen. Zudem werden Anreize zur Flächenentsiegelung, Niederschlagswasserversickerung und –nutzung geschaffen, die ökologisch vorteilhaft wirken sollen.

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