Haushalt & Finanzen

Der Haushaltsplan der Gemeinde Umkirch hat mehrere Funktionen. Er dient als Handlungsgrundlage für die Verwaltung und ermächtigt diese, Ausgaben beziehungsweise Auszahlungen zu leisten. Des Weiteren zeigt er einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben, Strategien und wesentlichen Investitionen der Gemeinde. Die Planung des Haushalts beruht stets auf dem Grundsatz, dass die Gemeinde sparsam und wirtschaftlich mit den Mitteln umgehen sollte.

Die Gemeinde Umkirch hat auf das sogenannte Kommunale- Haushalts- und Rechnungswesen (Doppik) umgestellt. Dies fördert unter anderem die Transparenz und die Generationengerechtigkeit. 

Der Haushaltsplan ist geliedert in einen Ergebninishaushalt und in einen Finanzhaushalt. Er wird von der Öffentlichkeit beraten und beschlossen, um eine allgemeine Kontrolle und die Belange beziehungsweise das öffentliche Wohl der Gemeinde sicherzustellen.

Hier geht es zu den tagesaktuellen Finanzentwicklungen der Gemeinde Umkirch

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Wie entsteht ein Haushaltsplan?

Mai bis NovemberDie Gemeindeverwaltung Umkirch erarbeitet einen ersten Vorschlag
DezemberDer erarbeitete Vorschlag wird in den Gemeinderat eingebracht
DezemberDer vorläufige Haushaltsplan wird vom Gemeinderat beschlossen
JanuarGenehmigung des Haushaltsplanes durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

Einfach erklärt: Begriffe der Haushaltswirtschaft 

Der Ergebnishaushalt umfasst die Größen Erträge und Aufwendungen. Er zeigt somit auf, wie die Gemeinde ihre Ressourcen verbraucht und ob sie im Rahmen Ihrer laufenden Aufgabenerfüllung über Ihre Verhältnisse lebt oder nicht. Der Ergebnishaushalt kann mit der Gewinn- und Verlustrechnung in privat organisierten Unternehmen verglichen werden.

Im Finanzhaushalt finden sich die Ein- und Auszahlungen. Er stellt die Finanzströme der Gemeinde dar und unterscheidet hierbei zwischen der laufenden Verwaltungstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit. Der Finanzhaushalt kann mit der Cashflow-Rechnung eines privat organisierten Unternehmens verglichen werden.

Dieser wesentliche Grundsatz bedeutet, dass sich die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt stets ausgleichen sollten. Gelingt dies nicht, sind Mittel aus den Rücklagen zu verwenden oder auf anderem Wege zu beschaffen, um das Gleichgewicht zwischen Erträgen und Aufwendungen wiederherzustellen.

Der Stellenplan weist die erforderlichen und geplanten Personalstellen der Beamt*innen und Arbeitnehmer*innen auf. Außerdem dient er als Grundlage für das zu bewirtschaftende Personalbudget.

Der Gemeinderat kann die Verwaltung damit ermächtigen im aktuellen Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die aber erst in Folgejahren zu Ein- und Auszahlungen führen. Sie dienen einer gewissen Planungs- und Finanzierungssicherheit und sind nur für Investitionen zulässig.

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