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Aus der Gemeinderatssitzung vom 26.07.2010


1) Der Tagesordnungspunkt 5 „Bebauungsplan Ortseingang Ost“ wurde auf Antrag von Gemeinderat Hirzle mit vier Gegenstimmen in die nichtöffentliche Sitzung verlegt.
2) Der Bürgermeister gab aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung den Ankauf eines landwirtschaftlichen Grundstückes bekannt.
3) Mit zwei Gegenstimmen stimmte der Rat dem Rekultivierungskonzept der Erdaushubdeponie des Planungsbüros Zurmöhle zu. Es sieht vor, die ehemalige Deponie zum jetzigen Zeitpunkt bereits zu rekultivieren, eine Maßnahme, die früher oder später sowieso auf die Gemeinde zugekommen wäre. Die Genehmigung für den Betrieb der Erdaushubdeponie ist bereits 2007 abgelaufen. Um eine neue Genehmigung zu bekommen, wären schärfere Auflagen zu erfüllen. Dies und andere Gründe machen einen weiteren Betrieb der Deponie unwirtschaftlich. Ein Teil der Deponie war bereits in früheren Jahren mit Wald rekultiviert worden. Auf den noch übrigen Teil soll ebenfalls Wald gepflanzt sowie ein Biotop angelegt werden.
Bei drei Gegenstimmen stimmte der Rat der außerplanmäßigen Ausgabe von 110.000 € für diese Maßnahme zu. Weil die Firma Merkur-Frucht ihren demnächst anfallenden Waldboden kostenlos auf die Deponie liefert, erspart sich die Gemeinde erhebliche Mehrkosten. Der Waldboden von Merkur-Frucht muss sofort nach dem Abtragen aufgebracht werden. Ansonsten würden Zwischenlagerungs- und Transportkosten anfallen. Deshalb war das Rekultivierungskonzept zum jetzigen Zeitpunkt auf der Tagesordnung. Drei Gegenstimmen gab es bei der Ermächtigung des Bürgermeisters, die Aufträge für die Rekultivierung zu vergeben. Der Bürgermeister wurde ebenfalls ermächtigt, mit dem Planungsbüro Zurmöhle einen Vertrag über die Weiterführung der Planung abzuschließen (drei Gegenstimmen).
4) Der Gemeinderat entschied sich bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung für die Neuanpflanzung von 12 Spree-Eichen auf dem Gutshofplatz. Markant an dieser Baumart ist die leuchtende Rotfärbung im Herbst. Die Bäume erreichen eine Wuchshöhe von 15 bis 25 Metern und einen Kronendurchmesser von acht bis 20 Metern. Die Bäume werden nicht vom Eichenprozessionsspinner befallen. Sie müssen alle 5-6 Jahre geschnitten werden und wachsen 20 bis 30 Zentimeter im Jahr. Die Eichen kosten genauso viel wie die ursprünglich vorgesehenen Kastanien. Sieben Gemeinderäte und damit die Mehrheit stimmten gegen Bäume mit einem Stammdurchmesser von 35 bis 40 Zentimetern, die Mehrkosten verursacht hätten. Nun werden Bäume mit einem Durchmesser von rund 30 Zentimetern gepflanzt.
Ferner wird eine Rotbuchenhecke vor dem Wohngebäude Gutshof zur Abschirmung der dortigen Anwohner angepflanzt (bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung) sowie drei Linden an der Gutshofstraße.
Die Entscheidung über die Anschaffung von Mastleuchten für den Gutshofplatz wurde ein weiteres Mal vertagt. Drei Mastleuchten waren im Bürgersaal angebracht worden: die von Teilen des Rates und von Architekt Rosenstiel favorisierte AGENA, die von anderen Teilen des Rates bevorzugte RESIDENZA und die kostengünstige, laternenähnliche TRILUX. Acht Gemeinderäte stimmten für den Antrag von Klaus Leible, bei der nächsten Sitzung zwei moderne und zwei so genannte „Altstadtleuchten“ zu bemustern. Sechs waren dagegen.
6) Einer geringfügigen Bebauungsplanänderung im Bebauungsplan „Gottenheimer Straße“ stimmte der Rat einstimmig zu. Es ging um die Bebauung eines Baufensters mit zwei kleineren anstatt einem größeren Gebäude.
7) Bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme beschloss der Rat, dass sich die Gemeinde für das Modellprojekt „Bildungshaus 3 – 10“ bewirbt. Im Rahmen dieses Projekts sollen neue Wege im Bereich der frühkindlichen Bildung gegangen und die Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule enger miteinander verzahnt werden. Das Land stellt dem Bildungshaus zusätzliche Stunden von Lehrkräften zur Verfügung, die Gemeinde sorgt für zusätzliche Fachkraftstunden in den Kindergärten. Einstimmig war der Gemeinderat dafür, dass der Kindergarten Regenbogen am Landesförderprogramm „Singen-Bewegen-Sprechen“ teilnimmt. Damit sollen vor allem Kinder mit Migrationshintergrund gefördert werden. Weitere Kooperationspartner sind die Grundschule und die Musikschule im Breisgau e.V. Die Personalkosten für eine musikpädagogische Lehrkraft übernimmt das Land. Der Gemeinde können zusätzliche Kosten für Lehrmaterialien entstehen.

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